6 Fragen und Antworten zum Pickerl

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Die §57a-Plakette, besser bekannt als Pickerl, ist für jedes Fahrzeug in Österreich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit aller Fahrzeuge im Verkehr gegeben ist. Auch gesetzliche Umweltauflagen werden bei der Ausstellung des Pickerls berücksichtigt. Soweit ist der Sinn des Pickerls geklärt, aber was muss alles beachtet werden?

 

Was wird überprüft?

Vor der Ausstellung des Pickerls werden zuerst die Hauptbestandteile des Fahrzeugs überprüft. Dazu gehören Bremsen, Motor und Räder. Außerdem wird die Tauglichkeit der Karosserie, der Sicherheitseinrichtungen und der Ausrüstung des Fahrzeugs kontrolliert. Auch Beleuchtungs- und Warneinrichtungen werden auf Funktionsfähigkeit getestet.

 

Welche Arten von Pickerl gibt es?

  • Weißes Pickerl: gilt für besonders abgasarme Fahrzeuge im Straßenverkehr. Darin sind unter anderem PKW und bestimmte LKW bis zu 3,5 Tonnen, Anhänger, Mopeds und auch abgasarme Motorräder eingschlossen. Für völlig abgasfreie Fahrzeuge gibt es bis jetzt noch kein eigenes Pickerl, also erhalten auch Elektroautos ein weißes Pickerl.
  • Grünes Pickerl: erhalten alle anderen Fahrzeuge, die höhere Abgaswerte als die genannten Fahrzeuggruppen aufweisen.  

 

Was ist die 3-2-1-Regelung?

Die 3-2-1-Regelung legt die Kontrollintervalle für alle PKW und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fest.

  • 3 Jahre nach der Erstanmeldung muss das Gutachten eines Neufahrzeugs das erste Mal überprüft werden.
  • 2 Jahre danach muss die zweite Überprüfung durchgeführt werden.
  • Nach der zweiten Überprüfung muss das Gutachten jedes Jahr neu erstellt werden.

Abweichende Intervalle

  • Historische Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre überprüft werden.
  • Alle anderen Fahrzeuge müssen jährlich ein neues Pickerl beantragen.

 

In welchem Zeitraum muss überprüft werden?

Der genaue Zeitpunkt für die Überprüfung ist abhängig vom Monat der ersten Zulassung. In Österreich gilt allerdings eine Toleranzfrist, sodass die Überprüfung in den Folgejahren nicht immer genau in diesem Monat stattfinden muss. Der Zeitraum zur Prüfung beginnt bereits einen Monat vor dem Zeitpunkt und reicht bis zu vier Monate danach.

Bei der Reise ins Ausland sollte man sich auf diese Toleranzfrist allerdings nicht verlassen, da dort andere Fristen gelten können.

 

Was passiert, wenn das Pickerl abgelaufen ist?

Ist der Zeitraum zur Überprüfung überschritten, fallen in Österreich hohe Strafen an. So kann auf den Zulassungsbesitzer, aber auch den Lenker, eine Strafe von bis zu 2.180€ zukommen, wenn er das Pickerl nicht rechtzeitig erneuern lässt. Besonders bei Unfällen werden Halter und Lenker zweifellos als verantwortlich angesehen, wenn der Unfall bei durchgeführter Begutachtung nicht eingetreten wäre.

 

Wie werden Mängel kategorisiert?

  • Ohne Mängel: Der Zustand des Fahrzeugs ist einwandfrei und das Pickerl wird ohne Auflagen ausgegeben.
  • Leichte Mängel: Am Fahrzeug sind leichte Mängel festgestellt worden, die allerdings keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Das Pickerl wird direkt ausgegeben, allerdings muss der Halter versichern, die Mängel zu beheben. 
  • Schwere Mängel: Das Pickerl darf nicht ausgegeben werden, da das Fahrzeug als nicht verkehrs- und betriebssicher eingestuft wurde. Erst nach der Reparatur der Mängel bekommt das Fahrzeug ein Pickerl.
  • Mängel mit Gefahr im Verzug: Fahrzeuge dieser Kategorie gefährden entweder die Verkehrssicherheit oder führen zu starker Luftverschmutzung. Auch dieser Kategorie wird kein Pickerl ausgegeben.
  • Vorschriftsmangel: Die Verkehrssicherheit ist in diesem Fall nicht gefährdet, hierbei handelt es sich um eine fehlende Genehmigung. Ist beispielsweise ein Spoiler nicht eingetragen oder entspricht nicht dem genehmigten Zustand, wird das Auto ebenfalls kein Pickerl erhalten.